Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten

Hinweise zum Batteriegesetz 

Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus nutzen wir die Leistungen der „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“. Wir sind als Händler gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Kunden auf Folgendes hinzuweisen: 

Der Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren ist verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen. Sie können Altbatterien nach Gebrauch unentgeltlich in Verkaufsstellen von Mercedes-Benz und smart, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannten Grenzwert überschritten wird. 


Hinweise zum Elektrogesetz 

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. 

Im Zuge der Umsetzung des ElektroG haben wir uns bei der Stiftung Elektro- Altgeräte Register (Stiftung ear) registrieren lassen. 

Bitte geben Sie Altgeräte bei den dafür vorgesehenen Rücknahmesystemen ab. In Deutschland erfolgt die Rücknahme von Altgeräten durch Recyclinghöfe der Kommunen. Bitte informieren Sie sich über das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses zur Entsorgung. Auf dem Gebiet der Europäischen Union ist die Rückgabe unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. 

Alle Altgeräte werden wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wiedergewinnen.