Rücknahme und Entsorgung von elektronischen Altgeräten


Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)


Kennzeichnung

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ besagt, dass Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden dürfen.


Gefährdungspotenzial 

Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus nutzen wir die Leistungen der „Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“. Wir sind als Händler gemäß § 18 Abs. 1 BattG verpflichtet, Sie als Kunden auf Folgendes hinzuweisen:


Pflichten des Herstellers, Vertreibers und Endnutzers

Der Endnutzer von Batterien und Akkumulatoren ist verpflichtet, Altbatterien den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen zuzuführen. Sie können Altbatterien (welche Sie bei uns erworben haben bzw. die ihrer Art nach den aus dem Mercedes-Benz Sortiment stammenden Batterien entsprechen) nach Gebrauch unentgeltlich in Mercedes-Benz Niederlassungen, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind mit den jeweiligen chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der vorgenannte Grenzwert überschritten wird.Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Altbatterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie. 


Informationspflicht

Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der Batterie-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Altbatterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hier (Altbatterien | BMUV) finden Sie weitere Informationen hierzu



Hinweise zum Elektrogesetz 

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. 


Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt als Batterie entsorgt werden.


Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (also Recycling-/ Wertstoffhöfe der Kommunen) der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen: https://www.stiftung-ear.de/de/startseite

Des Weiteren können Sie auch Elektro- oder Elektronikgeräte unter folgenden Voraussetzungen bei allen Mercedes-Benz Niederlassungen unentgeltlich abgeben:

  1. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt; 
  2. Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes (max. drei Altgeräte pro Geräteart).

Datenschutz

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.


WEEE-Registrierungsnummer

Im Zuge der Umsetzung des ElektroG haben wir uns bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) registrieren lassen. Unter der Registrierungsnummer DE 64356963 sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.


Informationspflicht

Informationspflichten gemäß § 18 ElektroG (Sammel- und Verwertungsquoten) finden Sie hier:Elektro- und Elektronikgeräte | BMUV



Stand: November 2022